Kosten – Reden wir a
uch darüber!
Sie möchten natürlich wissen, was meine Dienstleistung kostet. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung können für Verbraucher zwischen 20-190 € netto liegen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen Festbetrag für die Erstberatung, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Für die weitere außergerichtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kann ebenfalls eine Honorarvereinbarung getroffen werden oder aber es wird nach dem RVG abgerechnet, was ein transparente, nachvollziehbare Regelung ist.
Falls Sie meinen, sich einen Anwalt nicht leisten zu können, können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragten und sich einen Berechtigungsschein ausstellen lassen. Diesen Legen Sie dem Anwalt vor und dann fällt i.d.R. nur noch eine Schutzgebühr nach RVG an.